Zur 15-km-Coronaregelung folgende Information aus dem Krisenstab:
Das Studium kann für die Studierenden als "Dienstgeschäft" angesehen werden - es ist also in gewisser Weise ihre "Arbeit". Die Anreise zum "Dienstort" wäre dann der triftige Grund und damit von den meisten Regelungen für das private Leben ausgenommen. Als Nachweis sollte die thoska ausreichen, betroffene Studierende (die in Landkreisen mit Ausgangsbeschränkungen wohnen) können sich aber auch gern an das Zentrum für studentische und akademische Angelegenheiten (ZSA) wenden und erhalten dort noch einmal ein separates Schreiben als Nachweis für etwaige Kontrollen.